Kooperationen im Gesundheitswesen

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet

Am 14.04.2016 wurde im Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Es soll vor allem Regelungslücken bezüglich unlauterer Vereinbarungen zwischen Ärzten und Pharmaindustrie schließen.

Für Gesundheitseinrichtungen bildet das Gesetz einen Anlass ihre Kooperationsvereinbarungen bezüglich eventueller Vorteilsgewährungen kritisch zu überprüfen. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn „das Entgelt nicht entsprechend dem Wert der erbrachten heilberuflichen Leistung in wirtschaftlich angemessener Höhe nachvollziehbar festgelegt worden ist und es eine verdeckte „Zuweiserprämie“ enthält“ (vgl. Nebendahl, in Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 73 SGB V, Rz. 20).