Eine große Herausforderung im Hinblick auf Kooperationen im Non-Profit-Bereich stellen die Voraussetzungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts, insbesondere des Unmittelbarkeitsgebots nach § 57 AO, dar.
Ferner muss die ebenfalls steuerlich diktierte Aufteilung in vier Tätigkeitsbereiche Beachtung finden. Die Anerkennung und der Fortbestand als gemeinnützige Organisation – im Sinne der §§ 51 ff. AO – hängt von der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften ab. In kaum einer anderen Branche prägt das Steuerrecht die Ausrichtung und Finanzierung eines Unternehmens so stark. Aus diesem Grund sind fundierte Kenntnisse im Gemeinnützigkeitsrecht für strukturelle Kooperationsgestaltungen wichtig.
Die zweite große Herausforderung besteht in der Balance zwischen Gemeinwohl und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Kooperationen können hier ein Mittel bilden, um einerseits das gemeinnützige Vorhaben, in Zusammenarbeit mit Dritten, zu stärken und andererseits einem steigenden Wettbewerbsdruck zu begegnen.