Der englische Non-Profit-Bereich - Kooperationshürde „Brexit“?

Dr. Martin Schunk

 

Am 23. Juni 2016 stimmten bei einem Referendum im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland 52 % der Wähler für den Austritt aus der Europäischen Union („Brexit“). Die britische Premierministerin Theresa May leitete den Austrittsprozess gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union am 29. März 2017 durch schriftliche Mitteilung an den Europäischen Rat rechtlich wirksam in die Wege.

Mit rund 65 Millionen Einwohnern ist Großbritannien der drittbevölkerungsreichste Staat der Europäischen Union, wobei England den mit Abstand größten Landes- und Bevölkerungsanteil umfasst. Seit der Entscheidung zum Austritt aus der EU befindet sich der englische Nonprofit-Bereich in unruhigem Fahrwasser. Der Großteil der Stellvertreter/innen des Bereichs befürchtet einen negativen „Impact“ für die eigene Organisation. Die Hauptsorgen beziehen sich auf einen möglichen Image-Schaden sowie Finanzierungschwierigkeiten im Hinblick auf Spenden- und Fördermittelakquise. Insbesondere die Beziehungen zu ausländischen Stakeholdern werden als gefährdet angesehen.

Das englische Charity Law legitimiert umfängliche Steuererleichterungen für Nonprofit-Organisationen weniger mit der staatsentlastenden Funktion, als vielmehr mit der gesellschaftlichen Schlüsselfunktion von Charities. Dieses Grundverständnis kann das Geleitschiff zu den Küsten der Europäischen Union bilden. Eine Aufrechterhaltung und weiterführende Optimierung der steuerlichen Privilegien für ausländische NPOs würde letztlich auch das internationale Vertrauen in den Bereich stärken: „What is the Flag of England? Winds of the World, declare!“ (Rudyard Kipling, The English Flag).

Zum vollständigen Beitrag, Heft 4 2017, Rubrik "Kooperationswissen im Non-Profit-Bereich", der Zeitschrift Stiftung & Sponsoring