Definition von „Kooperation im Non-Profit-Bereich“ im Sinne des Instituts

 

Unter einer zwischenbetrieblichen Kooperation ist eine auf freiwilliger Basis beruhende, in der Regel vertraglich geregelte Zusammenarbeit von rechtlich und (partiell) wirtschaftlich selbständigen Unternehmen zu verstehen. Als „Grundgerüst“ für Kooperationen im Non-Profit-Bereich dient diese Definition.

Zunächst ist eine Divergenz in Bezug auf die relevanten Kooperationspartner zu konstatieren. Es handelt sich hier um Kooperationen von Non-Profit-Organisationen mit Gleichgesinnten, Unternehmen, Behörden und anderen Anspruchsgruppen (z.B. Medien). Wir leben auf einem transparenten Planeten; dank der enormen Fortschritte der Informationstechnologie hat sich der Nebel gelichtet und die vielseitigen Probleme und Ungerechtigkeiten des Diesseits offenbart. Globale Lösungsansätze rücken demnach immer stärker in den Fokus von NPOs und schließen somit auch Partner aus dem Ausland ein.

Das für jegliche Kooperationsformen als wesentliche Bedingung zu typisierende Element der Freiwilligkeit behält auch hier Gültigkeit. Ferner ist die allgemeingültige Ansicht betreffs eines wahlweisen, aber nicht zwingenden Abschlusses von Kooperationsverträgen zu übernehmen. Formlose kooperative Verbindungen sind gerade für den gemeinnützigen Bereich typisch, da die Körperschaften aufgrund des geringeren Wettbewerbs- und Leistungsdrucks weniger Anreize zu einer vertraglichen Absicherung verspüren.

Der hier vertretene Kooperationsbegriff ist weit gefasst und impliziert auch engere Formen der Zusammenarbeit wie Holdingstrukturen und die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen. Dementsprechend knüpft die Definition nur an das Merkmal der rechtlichen Selbstständigkeit an. Darüber hinaus sind keine Einschränkungen hinsichtlich des Kooperationszeitraums vorgesehen.

Der Begriff „Non-Profit-Organisation“  steht hierbei synonym für Körperschaften, die i. S. d. gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben ihres Sitzstaates steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Als Rechtsformen kommen etwa Vereine, Stiftungen, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und öffentlich-rechtliche Betriebe gewerblicher Art in Frage.

Aus den einzelnen Merkmalen bildet sich demnach folgende Definition:

Als Kooperation im Non-Profit-Bereich ist eine auf freiwilliger Basis beruhende nationale und transnationale Zusammenarbeit von rechtlich selbständigen Körperschaften, die i. S. d. gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben ihres Sitzstaates steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, mit Gleichgesinnten, Unternehmen, Behörden und anderen Anspruchsgruppen (z.B. Medien) zu verstehen.