Steuerliche Vereinfachungsregelungen laut BMF-Schreiben v. 22.9.2015
Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen stellt für Deutschland eine der größten Herausforderungen seit der Wiedervereinigung dar. Jetzt heißt es, die Kräfte zu bündeln: Engagierte Bürger, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Behörden müssen im Verbund agieren.
Jeder kann helfen. Die Steuererleichterungen des BMF-Schreibens begünstigen eine schnelle und unbürokratische Vernetzung hilfsbereiter Parteien. Gleichwohl sind Nachweise und Dokumentationen erforderlich und wichtig. Bei Bürgerinitiativen sollte, falls nur ein loser Zusammenschluss besteht, der Anschluss an eine gemeinnützige Organisation erwogen werden. Hier besteht ggf. die Option zur Zahlung einer steuerfreien Aufwandsentschädigung.
Fördert eine gemeinnützige Organisation, ohne satzungsmäßige Verankerung, aktiv die Flüchtlingshilfe, ist Vorsicht geboten. Das Projektvorhaben sollte zuvor gewissenhaft hinsichtlich seiner Zweckdienlichkeit reflektiert werden, da eine formelle Prüfung anhand der Satzungsangaben durch die Finanzverwaltung entfällt. Es droht ansonsten eine Mittelfehlverwendung und damit die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Generell gilt es bei gemeinsamen Hilfsprojekten zu bedenken, ob mit der Aktion – unfreiwillig – eine eigene Gesellschaft entsteht.